Ab dem 01. Juli 2025: Gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Ab dem 01. Juli 2025 stehen pflegebedürftige Personen (mindestens Pflegegrad 2) ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag nach § 42a SGB XI in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann je nach Wahl der Anspruchsberechtigten ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit flexibel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch entfallen die bisherigen Übertragungsregelungen und die […]