Zum Jahreswechsel 2026 treten wichtige Neuerungen in der Pflege in Kraft. Diese sollen pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und Pflegefachkräfte entlasten und den Zugang zu Unterstützung einfacher machen.
Einheitliche Beratungsbesuche (§ 37.3 SGB XI)
Ab 1. Januar 2026 müssen Beratungsbesuche für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5, die nur Pflegegeld erhalten, nur noch einmal pro Halbjahr stattfinden. Für die Pflegegrade 4 und 5 ist weiterhin auch eine vierteljährliche, freiwillige Beratung möglich.
Verhinderungspflege: Verkürzte Abrechnungszeit
Leistungen der Verhinderungspflege können künftig nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden.
Pflegegeld bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten
Das Pflegegeld wird nun bis zu 8 Wochen weitergezahlt, wenn ein pflegebedürftiger Mensch ins Krankenhaus oder in eine Reha muss – bisher waren es nur 4 Wochen.
Bescheinigungen in akuten Pflegesituationen
Nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern künftig auch Pflegefachpersonen dürfen Bescheinigungen für akute Pflegesituationen ausstellen. Das erleichtert den Zugang zu Freistellungen von der Arbeit und zum Pflegeunterstützungsgeld.
Strafzahlung bei verspäteter Bearbeitung
Wenn die Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet und selbst verantwortlich ist, muss sie 70 Euro Strafe pro angefangene Woche zahlen. Diese Strafzahlung erfolgt innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Frist.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) leichter nutzen
Das Budget für digitale Pflege-Apps wird aufgestockt: Bis zu 40 Euro pro Monat für die App und zusätzlich bis zu 30 Euro für die Unterstützung durch einen Pflegedienst stehen nun zur Verfügung.