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VERGÜTUNG UND FINANZIERUNG

Die Ergebnisse, die mit dem Leistungsangebot der privaten Pflegeberatung erzielt werden können, überwiegen i.d.R. die anfallenden Honorarkosten. Diese können zudem auf Antrag bei der Steuererklärung angesetzt werden.

VERGÜTUNG 


Das Stundenhonorar beträgt 80 Euro

  • Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet.
  • Fahrtkosten: 0,60 Euro / km.

Beratungspakete


Es können verschiedene Beratungspakete erstellt und kombiniert werden. Die Vergütung richtet sich dabei an den Inhalten die Sie wünschen:

1. Pflegesetting
An alles gedacht! Erhalten Sie die bestmögliche Pflege mit der optimalen Finanzierung und Förderung.

2. Versorgungsplanung
Perfekt organisiert! Geben Sie die Planung und Organisation der Pflege in professionelle Hände. 

3. Case Management
Hand in Hand! Die richtigen Pflegepartner zum passenden Zeitpunkt.

4. Vorsorge und Vollmachten
Frühzeitig Vorsorgen! Damit Ihre Angehörigen oder Ihr Ehepartner für Sie handeln dürfen.

5. Widerspruchsverfahren
An Ihrer Seite! Für die Leistungen, die Ihnen zustehen. Denn es ist Ihr gutes Recht.

Vorträge und Seminare
Nach Vereinbarung

Auf die Rechnung wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer erhoben. 

Finanzierung


Bei den Leistungen der Pflegeberatung Theo Falck handelt es sich um Privatleistungen. Diese werden dem Kunden privat in Rechnung gestellt. Ein grundsätzlicher Erstattungsanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht nicht.

Kosten, die für die eigene Pflege oder für die Versorgung nahestehender Angehöriger getragen werden, können in den meisten Fällen von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass eine anerkannte Pflegebedürftigkeit oder Krankheit vorliegt. 

Statt einer Steuerermäßigung kann der sogenannte Pflegepauschbetrag in der Einkommenssteuer angesetzt werden. 

Die Höhe des Pflegepauschbetrags beläuft sich bei 

  • Pflegegrad 2 auf 600 Euro, 
  • Pflegegrad 3 auf 1.100 Euro und  
  • den Pflegegraden 4 und 5 auf 1.800 Euro.

Der Pflegepauschbetrag lohnt sich dann, wenn die Höhe der außergewöhnlichen Aufwendungen die Höhe des Pauschbetrags unterschreiten. Voraussetzung für jede Steuererstattung ist, dass die Pflegeleistung unentgeltlich erbracht wird, eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen besteht und die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet. 

Bei den Themen der Steuererstattung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. 

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