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Die Leistungen der Pflegeberatung werden zu festen Pauschalpreisen angeboten.
Das hat für Sie den Vorteil, dass die Preise transparent und planbar sind und Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. 
Der genaue Inhalt der Pauschalangebote richtet sich nach der jeweiligen Pflegesituation und kann entsprechend variieren, um eine individuelle Versorgung zu ermöglichen.

Leistungen, die nicht in den vereinbarten Pauschalen enthalten sind, werden mit einem Stundenhonorar abgerechnet.
Leistungen auf Stundenbasis stellen Zusatzleistungen dar und werden ausschließlich nach vorheriger Absprache erbracht.
Das Stundenhonorar beträgt: 120,-€
Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. 

Für Leistungen vor Ort, entstehen Fahrtkosten in Höhe von 0,60 € pro Kilometer.

Auf die Rechnung wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer erhoben.

Pauschalangebote:

Grundlage für eine sichere Pflegeplanung

  • Umfassende Analyse der aktuellen Pflegesituation
  • Übersicht über relevante Leistungsansprüche
  • Erstellung von einem individuellen Versorgungsplan
  • Case Management – Koordination und Organisation der Netzwerkpartner
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung

Pauschalpreis: 280,- €

Strukturiert, fachlich fundiert und zielgerichtet

  • Erstantrag: Erstellung der Begutachtungskriterien inkl. Pflegegrad-Selbsteinschätzung
  • Höherstufung: Analyse des bestehenden Gutachtens
  • Erstellung und Bearbeitung der Checkliste für den Gutachterbesuch / Pflegeprotokoll
  • Aufbereitung und Einreichung angeforderter Unterlagen
  • Gezielte Vorbereitung der pflegebedürftigen Person sowie der Angehörigen

Pauschalpreis: 280,- €

Fachliche Unterstützung vor Ort

  • Persönliche Teilnahme am Begutachtungstermin
  • Fachliche Einbringung der individuell relevanten Begutachtungskriterien
  • Strukturierte und professionelle Gesprächsbegleitung

Pauschalpreis: 280,- €

Nach dem Gutachten – Klarheit und Orientierung

  • Analyse des Gutachtens
  • Einschätzung, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
    (ggf. Überleitung zu Punkt 5: Widerspruchsverfahren)
  • Erstellung einer individuellen Leistungsübersicht
  • Erstellung von einem individuellen Versorgungsplan
  • Case Management – Koordination und Organisation der Netzwerkpartner

Pauschalpreis: 280,- €

Pflegefachliche Unterstützung bei Ablehnung oder falscher Einstufung

  • Identifikation fehlender oder unvollständig berücksichtigter Aspekte
  • Fachliche Begründung und Formulierung des Widerspruchs
  • Fristgerechte Einreichung bei der Pflegekasse

Hinweis: Keine Rechtsberatung, sondern pflegefachliche Unterstützung.
Für rechtliche Fragen ggf. Anwalt oder Notar hinzuziehen.

Pauschalpreis: 280,- €

Entlastung bei einer oft zeitkritischen Entscheidung

  • Klärung des individuellen Pflegebedarfs
  • Auswahl geeigneter regionaler Anbieter
  • Kontaktaufnahme und Abstimmung mit den Einrichtungen
  • Koordination der Anbieter / Umzugskostenübernahme
  • Erstellung notwendiger Unterlagen (z. B. Anmeldung, ärztlicher Fragebogen)

Pauschalpreis: 280,- €

Voraussorgen – klar, strukturiert und individuell

  • Erstellung auf Basis aktueller Vorlagen der Bundesministerien
  • Beratung zu Aufbau, Inhalt und praktischer Umsetzung
  • Individuelle Anpassung an die persönliche Situation
  • Fertiges, unterschriftsbereites Dokument

Hinweis: Keine Rechtsberatung, sondern pflegefachliche Unterstützung.
Für rechtliche Fragen ggf. Anwalt oder Notar hinzuziehen.

Pauschalpreis: 240,- €

Selbstbestimmt entscheiden – für den Ernstfall vorsorgen

  • Erstellung auf Basis einer aktuellen Vorlage
  • Beratung zur Funktion und Bedeutung der Patientenverfügung
  • Individuelle Anpassung an persönliche Wünsche und Lebenssituation
  • Klärung von Vorstellungen zu medizinischer Behandlung, Pflege und Betreuung
  • Unterstützung beim Formulieren klarer und verständlicher Anweisungen
  • Fertiges, unterschriftsbereites Dokument

Hinweis: Keine Rechtsberatung, sondern pflegefachliche Unterstützung.
Für rechtliche Fragen ggf. Anwalt oder Notar hinzuziehen.

Pauschalpreis: 160,- €

Für Fachkräfte und Institutionen – Praxisnah und verständlich erklärt.

In meinen Vorträgen und Seminaren erhalten die Teilnehmer einen verständlichen Überblick über die gesetzlich geregelten Inhalte der Pflegeberatung.

Themenschwerpunkte sind unter anderem:

  • Leistungen und Ansprüche aus der Pflegeversicherung

  • Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren

  • Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige

  • Organisation und Koordination von Pflege und Versorgung

  • Möglichkeiten der individuellen Pflegeplanung und Begleitung

Preis auf Anfrage


Finanzierung

Bei den Leistungen der Pflegeberatung Theo Falck handelt es sich um Privatleistungen. Diese werden dem Kunden privat in Rechnung gestellt. Ein grundsätzlicher Erstattungsanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht nicht.

Kosten, die für die eigene Pflege oder für die Versorgung nahestehender Angehöriger getragen werden, können in den meisten Fällen von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass eine anerkannte Pflegebedürftigkeit oder Krankheit vorliegt. 

Statt einer Steuerermäßigung kann der sogenannte Pflegepauschbetrag in der Einkommenssteuer angesetzt werden. 

Die Höhe des Pflegepauschbetrags beläuft sich bei 

  • Pflegegrad 2 auf 600 Euro, 
  • Pflegegrad 3 auf 1.100 Euro und  
  • den Pflegegraden 4 und 5 auf 1.800 Euro.

Der Pflegepauschbetrag lohnt sich dann, wenn die Höhe der außergewöhnlichen Aufwendungen die Höhe des Pauschbetrags unterschreiten. Voraussetzung für jede Steuererstattung ist, dass die Pflegeleistung unentgeltlich erbracht wird, eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen besteht und die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet. 

Es handelt sich bei den steuerlichen Informationen lediglich um eine allgemeine und unvollständige Darstellung des Sachverhalts und nicht um eine Beratung. Bitte wenden Sie sich für die rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls an einen Rechtsanwalt, für die steuerliche Prüfung an einen Steuerberater.  

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