WIDERSPRUCHSVERFAHREN
Sollte die Pflegekasse anhand des Gutachtens eine für uns ungünstige Entscheidung treffen, steht uns der Weg des Widerspruchs offen. Aus den bereits erstellten Unterlagen formulieren und begründen wir einen Widerspruch und reichen diesen fristgerecht ein.
Was ist, muss nicht für immer sein.
Die gleiche Vorgehensweise für die Beantragung von Pflegeleistungen bietet sich an, wenn bereits eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit vorgenommen wurde und Sie der Meinung sind, dass diese nicht den Tatsachen entspricht. Auch wenn sich eine Veränderung der Pflegesituation ergeben hat, kann ein Neuantrag oder Widerspruch sehr sinnvoll sein.
Beim Widerspruchsverfahren ist eine sehr sorgfältige Vorbereitung wichtig und bedarf einer stichfesten Begründung. Dabei begleite ich Sie gerne und freue mich dann mit Ihnen über unseren gemeinsamen Erfolg.
Wird der Widerspruch dennoch abgelehnt, steht uns der Weg zum Sozialgericht offen. Keine Sorge, Verfahren vor dem Sozialgericht haben den großen Vorteil, dass sie für die Bürger kostenlos sind. Gerichtskosten und Sachverständigenkosten werden nur in Ausnahmen fällig.