BEGUTACHTUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen meldet sich ein von der Pflegekasse beauftragter Gutachter zu einem Hausbesuch an, um sich ein Bild über die momentane Situation zu machen. Er entscheidet anhand verschiedener Begutachtungskriterien über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung und über die Zuteilung eines Pflegegrads.
Diese Beurteilung ist ein Meilenstein für die weitere Versorgung und Leistungserbringung durch die Pflegekasse. Daher bereiten wir uns gemeinsam auf diesen wichtigen Besuch vor. Wir bearbeiten in Ruhe die Begutachtungskriterien unter Zuhilfenahme und Auswertung vorliegender Fremdbefunde (z.B. Pflegedokumentation, Krankenhaus- oder Arztberichte und Pflegetagebuch). Wir berechnen mit den Begutachtungskriterien den voraussichtlichen Pflegegrad und leiten daraus die Ihnen zustehenden Pflege- und Rehabilitationsleistungen ab. Dann kann der Gutachter kommen!
„Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen … wieder“
Die oben genannte Vorgehensweise macht Sinn und ist darüber hinaus erfolgreich. Die systematische Vorgehensweise und Erfassung der Pflegesituation sensibilisiert Sie für den Gesamtprozess, gibt Ihnen einen Überblick und zeigt Ihnen die Leistungen auf. Sie erkennen dabei die Gestaltungsmöglichkeiten für die Lösungen in der Pflegesituation. Das nimmt Ihnen das Gefühl der Überforderung und führt zu einer Entlastung.
„Endlich mal wieder durchatmen“
Unsere Zusammenarbeit gibt Ihnen Kraft und Freiraum, nimmt Ihnen das Gefühl von Angst und Überforderung. Zusammen sind wir stark.