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Vorsorge und Vollmachten

Es ist sehr wichtig, frühzeitig rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit Ihre Angehörigen oder Ihr Ehepartner für Sie handeln dürfen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Eine Betreuungs- und Vorsorgevollmacht ist notwendig, wenn Sie alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können.

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Behandlung fest. So bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung und Entlasten Ihre Angehörigen, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind.

Wenn Sie ein Testament errichten, können Sie für Ihren eigenen Erbfall vorsorgen und detaillierte Verfügungen bezüglich Ihres Nachlasses hinterlassen.

Es ist wichtig, sich rechtzeitig über das Thema Vorsorge und Vollmachten Gedanken zu machen und rechtssicher zu regeln, solange Sie dazu noch in der Lage sind.

Um diese Dokumente rechtssicher zu erstellen, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt und/oder Notar zu wenden. Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht sind geeignete Ansprechpartner für eine Erstberatung.

Als Online-Alternative gibt es verschiedene Anbieter. Die Firma JURA DIREKT GmbH bietet eine Rundum-Absicherung durch individuelle, anwaltliche Rechtsdokumente und einem TÜV-zertifizierten 18-Punkte-Service an:

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