Ab dem 01.01.2023 tritt das Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten in Kraft.
Wird ein Ehegatte infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig, kann künftig der andere Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für ihn Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen. Wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht mehr besorgen kann, ist der vertretende Ehegatte beispielsweise berechtigt, in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen […]