Auskunftsansprüche von Pflegebedürftigen werden gestärkt
Der Auskunftsanspruch nach § 108 SGB XI wird weiter ausgebaut. Versicherte können demnach ab 1. Januar 2024 von ihrer Pflegekasse verlangen, halbjährlich eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erhalten. Die Informationen sind dabei so aufzubereiten, dass Laien sie verstehen können. Damit wird es für die Versicherten einfacher, […]